Die Landesregierung NRW hat die Corona-Schutz-Verordnung angepasst, die zunächst vom 16.01. bis 09.02.2022 befristet wurde. Dabei gibt es Erleichterungen für geboosterte Personen.
Mit den fortschreitenden Lockerungen der allgemeinen Bestimmungen können wir auch wir neben den weiterhin stattfindenden Online-Angeboten weitere Aktivitäten anbieten.