Turnbund Höntrop

Dein Verein im Höntroper Herzen!
Wichtige Informationen zum Neustart ab dem 20. August 2021.

 

Endlich geht es in allen unseren Gruppen wieder los!

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass ab heute alle Gruppen gemäß unserem => Hallenplan wieder durchstarten können. Nachdem wir uns in den letzten Wochen viel mit Freiluftsport, der Beachvolleyballanlage oder auch mit erstem eingeschränkten Hallensport begnügen mussten, können nun wieder alle Gruppen loslegen. Dabei bitte die kleineren Anpassungen in den Zeiten einzelner Gruppen beachten. Neben unseren Mitgliedern sind auch interessierte Neulinge zum ein- bis zweimaligen Schnuppern in allen Gruppen gerne gesehen. Anmeldungen und weitere Informationen gibt es bei unseren Übungsleiter*innen direkt in den Sportstunden.

Update: Gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung, die in NRW ab dem 10. November 2021 (und zunächst bis zum 24.11.2021) gilt, dürfen wir unter den folgenden Rahmenbedingen gemeinsam Sport in Innenräumen treiben:

  • Es zwingend die 3G-Regel einzuhalten, d.h. Vollständig Geimpften, mindestens 14 Tage und maximal 6 Monate Genesenen oder aktuell getesteten Personen haben Zugang.

Personen, die Krankheitssymtone aufweisen (Fieber, Erkältungserscheinungen, etc.) sind von der Teilnahme an Sportveranstaltungen ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis:
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind zudem ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Entsprechenden Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen:

  • Immunisierte Personen: Nachweis über die mindestens zwei Wochen zurückliegende doppelte Impfung oder der Nachweis über eine maximal sechs Monate zurückliegende Infektion (genesenen Nachweis).
  • Nicht immunisierte Personen: negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (max. 24 Stunden alt).
  • Schüler ab 16 Jahren: Bescheinigung der Schule über einen negativen Test.
  • Kleinkinder bis zum Schuleintritt und Schüler bis 15 Jahren: Die Kinder bzw. Jugendlichen benötigen aufgrund des Alters bzw. der regelmäßigen Schultestungen keinen besonderen Nachweis.

Maskenpflicht: Bitte beachten, dass außerhalb der Sportausübung (z.B. den Umkleiden) das Tragen einer Maske für Personen ab dem Schulalter weiterhin verpflichtend ist.

Aktuelle Coronaschutzverordnung ab dem 10.11.2021 => CoronaSchVO

Hier geht es zum aktuellen Sportangebot in der Übersicht => Hallenplan. Im Hallenplan kann nach Tagen oder der Zielgruppe gefiltert werden.