Turnbund Höntrop

Dein Verein im Höntroper Herzen!
Unter diesem Menüpunkt findet Ihr zusammengefasst alle Informationen zu den Besonderheiten in diesen Zeiten.

 

Aktuelle Corona-Verordnung ab 01.12.2020

In der neuesten Verordnung, die ab dem 01.12.2020 gilt ist weiterhin festgelegt worden, dass mindestens bis Ende kein Sport mit Personen außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt ist.

Grundlage ist die jeweils gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO), aktuell mit Stand vom 01.12.2020 => Coronaschutzverordnung

 

Die folgenden weiteren Informationen gelten derzeit nicht, da die hallen weiterhin geschlossen sind:

Die Stadt Bochum hat am 12.08.2020 das "Merkblatt für Sportvereine zur Nutzung der Bochumer Sporthallen unter Corona-Bedingungen" veröffentlicht. Daher gelten für alle Gruppen folgende grundsätzliche Rahmenbedingungen. Dieses ersetzt die bisherigen individuellen Hygiene-Konzepte der Vereine.

Die Nutzung der Bochumer Sporthallen durch Sportvereine unter Corona-Bedingungen ist ab dem 08. September 2020 unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Bildung von wartenden Gruppen vor oder in den Sporthallen ist zu vermeiden. Die Abstandsregeln (1,5 Meter) sind jederzeit einzuhalten.
  • Die Sporthallen sind mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten und zu verlassen. Der Mund-Nasen-Schutz darf nur in den Umkleiden, Duschen und während der Sportausübung abgelegt werden.
  • Die Halle darf durch die Nutzer erst mit Beginn der jeweiligen Nutzungszeit betreten werden und ist spätestens fünf Minuten vor Ende der jeweiligen Nutzungszeit zu verlassen. Umkleide- sowie Duschzeiten sind durch die Vereine organisatorisch an diese Regelung anzupassen. Die Begegnung unterschiedlicher Nutzergruppen ist zu vermeiden.
  • Vor bzw. mit Betreten der Umkleiden (je nach örtlichen Gegebenheiten) sind die Hände gründlich zu waschen. Toiletten sind einzeln zu nutzen.
  • Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur mit bis zu 10 Personen gleichzeitig zulässig.
  • Eine angemessene Durchlüftung der Räumlichkeiten ist durch den jeweils nutzenden Verein sicherzustellen.
  • Die anwesenden Teilnehmende sind durch die Übungsleiter nachzuhalten. Eine spätere Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • Kontaktsport (Sportausübung ohne Mindestabstand) ist nur mit bis zu 30 Personen gleichzeitig zulässig.
  • Die Nutzung von städtischen Sportgeräten ist möglichst zu unterlassen. Ist dies nicht möglich, so sind diese nach der Nutzung zu reinigen.
  • Zuschauern bzw. Gästen ist der Zutritt während des Trainingsbetriebs untersagt.

Die aufgeführten Voraussetzungen ersetzen die bisher durch die Sportvereine vorzugebenden Hygienekonzepte.

Hinweis:
Die beschriebenen Voraussetzungen werden kontinuierlich aktualisiert. Die Nutzergruppen sind selbst für die Einhaltung der in der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung bzw. in diesem Merkblatt genannten Regelungen verantwortlich. Es erfolgen stichprobenartige Überprüfungen zur Einhaltung der Maßgaben. Bei Verstößen behält sich das Referat für Sport und Bewegung eine Einschränkung bzw. eine Aussetzung der genehmigten Nutzungszeiten des betroffenen Vereins vor.

=> Merkblatt für Sportvereine (Stand 08.09.2020)

=> Hygienkonzept Lehrschwimmbecken Berliner Str. (Wasser-Gymnastik)