Turnbund Höntrop

Dein Verein im Höntroper Herzen!

Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft

 

Beitragszahlung

Die Beiträge werden gemäß der vom Mitglied gewählten Zahlungsweise jeweils zum Beginn des ersten Quartalsmonats fällig (jährlich 01.01., halbjährlich zusätzlich am 01.07., vierteljährlich zusätzlich am 01.04. und 01.10.). 

Die Lastschriften werden jeweils am Ende des ersten Quartalsmonats über das erteilte SEPA-Lastschriftmandat in voller Höhe eingezogen. Bitte beachten sie, dass bei der ersten Abbuchung bei Neumitgliedern ggf. Beitragsrückstände bei einem unterjährigen Eintritt Eintritt abweichend von der Zahlunsgweise), sowie die fällige Aufnahmegebühr zusätzlich eingezogen werden.

Ferienzeiten oder aus anderen Gründen ausfallende Übungsstunden berechtigen nicht zu Zahlungskürzungen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer => Beitragsordnung.

Wohnungswechsel

Wir bitten alle Mitglieder, uns bei Wohnungswechsel zu informieren, ansonsten müssen wir Ihnen leider die anfallenden Gebühren für die Ermittlung der neuen Anschrift in Rechnung stellen.

Kontoänderung

Wir bitten uns auch bei Änderung ihrer Bankdaten zu informieren, da wir den Mitgliedern ansonsten eventuell anfallende Kosten in Rechnung stellen müssen.

Für diese und andere Änderungen steht ihnen unser => Änderungsformmular zur Verfügung, das aber auch bei unseren Übungsleitern erhältlich ist und dort auch wieder abgegeben werden kann.

Ende der Mitgliedschaft

Der Austritt ist dem Verein ausschließlich textlich (Turnbund Höntrop 1887 e.V., Postfach 63 01 36, 44849 Bochum) mitzuteilen und nur zum Ende des gewählten Zahlungszeitraums (Jahr / Halbjahr / Quartal) mit einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich. Der Nachweis der Abmeldung ist vom Mitglied zu erbringen. Kündigungsbestätigungen werden ausschließlich per E-Mail und nur auf Anfrage verschickt! Mündliche Abmeldungen, z.B. bei Übungsleitern, sind nicht ausreichend!

Wichtig: Wenn ein Kind aus einer Eltern-Kind-Gruppe in eine andere Gruppe wechselt, ist die Begleitperson entweder fristgerecht zu kündigen oder ebenfalls in eine andere Gruppe umzumelden.

Der Austritt aus der Beachvolleyballgruppe für das laufende Jahr ist jeweils bis Ende Februar in textlicher Form möglich.

Hier finden Sie die entsprechende => Austrittserklärung, die ebenfalls bei unseren Übungsleitern erhältlich ist.

Haftung bei Diebstahl

Für abhanden gekommene Gegenstände während des Sportbetriebes übernimmt der Verein keine Haftung.

Haftung bei Unfällen

Unfälle sind der Geschäftsstelle sofort zu melden! Der Verein haftet bei Schadensfällen ausschließlich im Rahmen der mit der Sportversicherung vereinbarten, jeweils geltenden Verträge. Diese können zu den Bürozeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Automatische Datenverarbeitung

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert. Sie werden ausschließlich zu Vereinszwecken verwendet.